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Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sind Ihnen wichtig! Sie nehmen an der „Alternativen Betreuung“ teil und haben bereits die Ausbildungsstufe 2 absolviert? Wir unterstützen Sie, in dem wir in Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen für Ihre Arbeitsbereiche erstellen.

Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom Juni 2015 macht es ausdrücklich erforderlich, dass der Betreiber bereits vor der Anschaffung eines neuen Geräts oder einer neuen Maschine eine Gefährdungsanalyse für seinen Betrieb durchführt. Es soll beurteilt werden, welchen Einfluss neue Arbeitsmittel auf sichere Arbeitsprozesse haben.

Besondere Unfallschwerpunkte, z.B. bei der Instandhaltung, besonderen Betriebszuständen, Betriebsstörungen und Manipulationen werden dabei betrachtet. Aber auch Vorgaben zur alters- und alternsgerechten Gestaltung, sowie ergonomische und psychische Belastungen sollen berücksichtigt werden.

Alte Maschinen, z.B. solche, die kein CE-Zeichen haben, müssen sicher betrieben werden. Deshalb werden auch für solche Maschinen eine Gefährdungsbeurteilung, nötigenfalls Wartungspläne aber auch Betriebsanweisungen erstellt.

Auch Einzelunternehmer und Familienbetriebe sind nun verpflichtet die genannten Maßnahmen durchzuführen.

Bei der Erstellung der oben genannten Unterlagen können wir Ihnen sicher behilflich sein.